Über 16 Monate ist es nun her, dass das viel zitierte Gehälterabkommen zwischen dem FGFC-Kooperationspartner CGFP und der Regierung unterschrieben wurde. Nun kam dieses Abkommen gestern endlich innerhalb der Abgeordnetenkammer zur Abstimmung. Rechtskräftig wird das Ganze, nach Publikation im Amtsblatt, spätestens Mitte Mai 2018.
Für das Personal bei Gemeinden und Gemeindesyndikaten bedeutet dies nun konkret:
rückwirkend zum 1. Januar 2017
rückwirkend zum 1. Januar 2018
Wann konkret mit der Auszahlung der rückwirkend auszuzahlenden Beträge durch die Gemeinde/Syndikat zu rechnen ist, hängt maßgeblich vom Organisationsgrad sowie den Personalressourcen der jeweiligen Verwaltung ab. Wir wünschen den Kolleginnen und Kollegen vor Ort die dies nun in die Tat umsetzen müssen die gebotene Gelassenheit, auch wenn eine gewisse Dringlichkeit geboten ist.
Wir werden weiter über den Fortgang der in der gesetzlichen Prozedur steckenden sozialen Neuerungen informieren.
Mitgeteilt von der FGFC Exekutive am 27. April 2018
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