accord salarial

Accord salarial 2016: Endlich und bald!


Accord salarial 2016

Endlich und bald!

Über 16 Monate ist es nun her, dass das viel zitierte Gehälterabkommen zwischen dem FGFC-Kooperationspartner CGFP und der Regierung unterschrieben wurde. Nun kam dieses Abkommen gestern endlich innerhalb der Abgeordnetenkammer zur Abstimmung. Rechtskräftig wird das Ganze, nach Publikation im Amtsblatt, spätestens Mitte Mai 2018.

Für das Personal bei Gemeinden und Gemeindesyndikaten bedeutet dies nun konkret:

Per automatische Assimilation zum Staatssektor

rückwirkend zum 1. Januar 2017

  • Anhebung der Essenszulage um 34 € auf 144 €/Monat. Die leidige Regelung der Nichtauszahlung im Krankheitsfall entfällt ab sofort.

rückwirkend zum 1. Januar 2018

  • 1,5 % Punktwerterhöhung
    Koeffizient 1 (Beamte)        = 19,206680
    Koeffizient 2 (Angestellte) = 18,186888
  • Die Überstunden: nicht mehr wie bisher beschränkt auf Grad 9 – 338 Gehaltspunkte, sondern auf die effektive Laufbahn
  • Erhöhung der neuen Familienzulage von 27 auf 29 Gehaltspunkte.
  • vereinfachte Berechnung der „Prime d’astreinte variable“
  • neue Gehaltstabellen für die 3 Praktikumsjahre (Stage) – 80-80-90

Wann konkret mit der Auszahlung der rückwirkend auszuzahlenden Beträge durch die Gemeinde/Syndikat zu rechnen ist, hängt maßgeblich vom Organisationsgrad sowie den Personalressourcen der jeweiligen Verwaltung ab. Wir wünschen den Kolleginnen und Kollegen vor Ort die dies nun in die Tat umsetzen müssen die gebotene Gelassenheit, auch wenn eine gewisse Dringlichkeit geboten ist. 

Durch gesetzliche Änderungen des Dienstrechtes – noch vor Sommerbeginn

  • Zukünftig sind folgende Teilzeitregelungen möglich: 90 %, 80 %, 75 %, 70 %, 60 %, 50 % oder 40 %.
  • Übernahme der Neuregelungen betreffend den „congé pour raisons familiales“ des Privatsektors
  • befristetes Recht auf Teilzeit bei Erziehung von Kindern, welche noch nicht im „2e cycle“ der Grundschule eingeschrieben sind
  • Möglichkeit, befristet Teilzeit für folgende Beweggründe zu beantragen:
    Erziehung der Kinder bis zum Alter von 16 Jahren (15 Jahren aktuell);
    aus persönlichen Gründen bis maximal 10 Jahre;
    aus beruflichen Gründen für eine Maximaldauer von 4 Jahren (in Ausnahmen auf 2 weitere Jahre verlängerbar)
  • die aktuelle monatliche 8-Stunden-Regelung beim Sozialurlaub wird dahingehend reformiert, dass der Sozialurlaub zukünftig jeweils auf 3 Monate gebündelt erteilt werden kann (24 Stunden / Trimester).

Wir werden weiter über den Fortgang der in der gesetzlichen Prozedur steckenden sozialen Neuerungen informieren.

Mitgeteilt von der FGFC Exekutive am 27. April 2018