Seit September 2017 können Gemeindebeamte bei voller Anerkennung der kommunalen Laufbahn zum Staat hinüber wechseln. Übrigens gilt dies bereits umgekehrt für Staatsbeamte seit 2015.
Voraussetzung hierfür ist auf staatlicher Seite ein ausgeschriebener Posten mit identischer Laufbahn. Gegebenenfalls müssen etwaige Sonderanforderungen erfüllt werden.
Sowohl Gehalt als auch bereits geleistete Weiterbildung werden automatisch übernommen. Etwaige Prämien oder Zulagen wie z. B. „poste à responsabilités particulières“ sind von diesem Automatismus ausgeschlossen.
Die Kündigungsfrist bei der Kommune beträgt zwei Monate. Diese kann auf maximal drei Monate seitens des Arbeitgebers ausgedehnt werden.
Prinzipiell ist die automatische Übernahme des „Employé communal“ zum Staat nicht möglich. Hier besteht dennoch die Möglichkeit, dass der staatliche Arbeitgeber, über einen sogenannten Klassierungsentscheid (décision de classement), interessierte Personen mit ihrer aktuellen Laufbahn übernimmt.
Beamte im Praktikum sowie privatrechtliche Arbeitnehmer sind von diesen Bestimmungen leider ausgenommen.
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