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CGFP und FGFC beraten über Covid-19-Entwürfe und Telearbeit: Grundrechte dürfen nicht gefährdet werden


Mit Spannung wird auf das Gutachten des Staatsrats über die beiden Covid-19-Gesetzentwürfe gewartet. Beide Vorhaben, die nach dem Ende des Ausnahmezustandes die Fortsetzung der Abstandsregeln und Hygienevorschriften gewährleisten sollen, standen am heutigen Montag auf der Tagesordnung des Meinungsaustausches zwischen der FGFC und ihrem Kooperationspartner CGFP.

Trotz vereinzelter Nachbesserungen würden die Entwürfe noch zahlreiche Schwachstellen aufweisen, betonten beide Seiten. Insbesondere mit dem Artikel 7 zur Zwangseinweisung von Infizierten, die sich weigern in Quarantäne zu gehen, würde die Regierung übers Ziel hinausschießen.

Dieses Prinzip des Freiheitsentzugs bei Nichtgehorsam stelle einen tiefen Eingriff in die Grundrechte jedes Einzelnen dar. Auch bei der Handhabung der gesammelten Daten sei mehr Feinsinnigkeit erforderlich. Die CGFP wies erneut darauf hin, dass sie am Tag der Abstimmung am kommenden Montag vor dem Parlament zu einer Gewerkschaftsaktion aufrufe, falls die Covid-19-Entwürfe in ihrer jetzigen Form nicht zusätzlich abgeschwächt würden. Angesichts der derzeitigen niedrigen Infektionszahlen sollte die Regierung diese Zeit dazu nutzen, um in Ruhe verhältnismäßige Texte auszuarbeiten, statt die beiden Covid-19-Gesetze Anfang kommender Woche durch das Parlament zu peitschen, hieß es weiter.

Für Gesetzentwürfe mit einer derartigen Tragweite sollte ein breiter gesellschaftlicher und parteiübergreifender Konsens herrschen, unterstrichen CGFP und FGFC. Angesichts der vorgesehenen Einschränkungen der bürgerlichen Freiheiten wäre bei der Abstimmung im Parlament eine Zweidrittelmehrheit angebracht. Eine ähnlich hohe Zustimmung sollte auch angepeilt werden, wenn die Gesetze nach jeweils einem Monat verlängert würden.


Viel Klärungsarbeit beim Homeoffice

Die Führungsspitzen beider Berufsorganisationen nutzten zudem das Treffen als Gelegenheit, sich mit den Auswirkungen der Telearbeit zu befassen. Einigkeit gab es darüber, dass hart erkämpfte Errungenschaften nicht durch die Hintertür des  Homeoffice infrage gestellt werden dürfen. Gegen die neue Arbeitsweise sei prinzipiell nichts einzuwenden. CGFP und FGFC warnten jedoch ausdrücklich davor, unausgereifte Konzepte in Eile umzusetzen.

Im Vorfeld gelte es, eine Reihe von statutarischen Fragen zu klären. Wie steht es z.B. um die Absicherung in Bezug auf Arbeitsunfälle? Zu klären bleibe u.a. auch die Bereitstellung der informatischen Ausstattung sowie die Besteuerung jener Personen, die im Grenzgebiet Homeoffice betreiben.

Um die Mitarbeiter vor psychischen Schäden zu schützen, die infolge der sozialen Isolation bei der Heimarbeit auftreten können, sprechen sich CGFP und FGFC für eine gesunde Mischung zwischen der Arbeit an der Dienststelle und dem Homeoffice aus. Außerdem werden generelle Richtlinien gefordert, die bei der Umsetzung der Telearbeit für alle Verwaltungen gelten.

Am 1. Juli werden sich CGFP-Vertreter und Beamtenminister Marc Hansen über eine mögliche stärkere Nutzung des Homeoffice im öffentlichen Dienst austauschen. Im Anschluss an dieses Treffen werden sich CGFP und FGFC im Rahmen einer weiteren Unterredung über dieses wichtige Thema beraten.

Ein weiterer Diskussionspunkt war die Einigung zur Arbeitszeitregelung im öffentlichen Dienst. Mit Ungeduld warten beide Gewerkschaften auf den entsprechenden Gesetzentwurf. Die CGFP besteht darauf, dass die längst überfälligen Texte noch vor der Sommerpause auf den Instanzenweg geschickt werden, damit sie im Herbst begutachtet werden können.