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Reform des «Enseignement musical» wirft nicht nur Schatten auf die musikalische Bildung

Die im Eilverfahren vor den Wahlen 2023 umgesetzte Reform des Enseignement musical wirft heute, im Nachgang, Schatten auf die musikalische Bildung im Land. Die Bedenken der FGFC-Gewerkschaft vum Gemengepersonal haben sich als berechtigt erwiesen, da das Gesetz in vielen Punkten nicht mit der Praxis übereinstimmt.

Untergrabung des Einstellungsprinzips im öffentlichen Dienst

Die FGFC hat von Beginn an darauf hingewiesen, dass das Grundprinzip "Diplom = Laufbahn im kommunalen Musikwesen" nicht eingehalten wird. Die Tatsache, dass das zukünftige Personal ihre Diplome nicht anerkannt bekommt, wirft die Frage auf, welche Qualität die Konservatorien und Musikschulen in Zukunft bieten werden. Die FGFC setzt sich entschieden für hochwertigen und kulturrelevanten Unterricht ein und wird eine Unterwanderung des Einstellungsprinzips im öffentlichen Dienst keinesfalls zulassen.

Gleichstellung der Beschäftigten

Die FGFC besteht darauf, dass das Personal prinzipiell nur im Status eines Beamten oder eines Employé communal der Gemeinde eingestellt werden darf. Es ist notwendig, einheitliche Bestimmungen und die Gleichstellung aller Beschäftigten sicherzustellen, insbesondere im Enseignement musical, in dem viele Angestellte mehrere Arbeitgeber und somit mehrere Verträge haben. Die FGFC unterstreicht zudem, dass nahezu alle Beschäftigten mehrere Verträge mit verschiedenen Arbeitgebern haben. Dies erschwert es erheblich, besondere Tage wie Elternurlaub oder andere Sonderfreistellungen in Anspruch zu nehmen.

Umwandlung vom alten-  zum neuen Besoldungssystem

Die FGFC kann nicht nachvollziehen, warum es keine Übergangsphase von den alten- zu den neuen Bestimmungen gibt. Dies betrifft sowohl das Stichdatum für die Anerkennung früherer Weiterbildungen als auch das Zeitfenster für die Umstellung auf das neue Besoldungssystem. Unsere Erkenntnisse deuten darauf hin, dass es bei der Umstellung auf das neue Besoldungssystem teilweise zu unterschiedlichen Berechnungsergebnissen kommt. Wir setzen darauf, dass unsere Personalbüros in Zukunft eine noch umfassendere Unterstützung erhalten.

Zweitvertrag und Ersatzpersonal

Es wirft Fragen auf, dass Personen, die seit Jahren in einer Musikschule beschäftigt sind, bei einem neuen Vertrag für einen Kurs zB in einer zweiten Musikschule mit einer anderen Besoldung konfrontiert sind und alle Einstellungskurse erneut belegen müssen. Gleiches gilt für das Personal, das kurzfristig für fehlendes Personal einspringt. Es stellt sich die Frage, ob überhaupt jemand die Praxistauglichkeit dieses Gesetzes überprüft hat und die Bedenken unserer Berufskammer in der Politik gelesen hat.

Führungspositionen

Die FGFC stellt fest, dass es möglich ist, dass Personal im Enseignement musical mehr verdienen kann als die Leitung. Dies wirft die Frage auf, wer in Zukunft eine solch verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen wird. Die FGFC regt an, zu prüfen, ob es sinnvoll ist, dass Personen in Führungspositionen unter dem Statut des Beamten eingestellt werden könnten, wie es in den Konservatorien und bei den "Professeurs de musique" bereits klar geregelt ist.

Faxit :

Die FGFC begrüßt den politischen Willen, den Enseignement musical an die aktuellen Bestimmungen im öffentlichen Dienst anzupassen. In Zusammenarbeit mit den engagierten Fachleuten der “FGFC-Enseignement musical” wurden praxisorientierte Lösungsansätze erarbeitet. Die zuständigen Minister werden dringend gebeten, diese Vorschläge anzuhören und die notwendigen Anpassungen umzusetzen.

FGFC / 16. Januar 2024

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