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1. August 2026: Die Harmonisierung der Laufbahnen C & D tritt in Kraft – was Sie wissen müssen

FGFC-Forderungen vom Innenministerium umgesetzt

Mit dem Circulaire ministériel Nr 2026-033 liefert das Innenministerium unter Innenminister Gloden praxisnahe Erläuterungen zum Gesetzestext. Die FGFC begrüßt diesen Schritt ausdrücklich. Gleichzeitig besteht in mehreren zentralen Punkten weiterhin Klärungsbedarf.

Positiv hervorgehoben wird insbesondere, dass Innenminister Gloden konkrete Vorschläge der FGFC aufgegriffen und umgesetzt hat – darunter die Organisation von Schulungen für das Gemeindepersonal im Rahmen der Reform. Das Circulaire ministériel Nr. 2026-032 sieht drei Fortbildungstage vor, die sich vor allem an die Personalabteilungen richten und einen wichtigen Beitrag zur praktischen Umsetzung der Harmonisierung leisten.

Grundprinzip: Einstufung nach Bildungsniveau

Kern der Reform ist eine einheitlichere Einstufung der Bediensteten anhand ihres Bildungsabschlusses:

  • C2 für Agenten mit weniger als fünf Jahren postprimärer Ausbildung
  • C1 für Agenten mit mehr als fünf Jahren postprimärer Ausbildung

Die FGFC begrüßt, dass die Reform grundsätzlich keinen Unterschied zwischen fonctionnaires und employés communaux macht. Zudem wird klargestellt, dass die Harmonisierung auch auf alle salariés Anwendung finden muss, deren Arbeitsverträge hinsichtlich der Vergütung auf die gesetzlichen Bestimmungen der employés communaux verweisen.

Erheblicher Aufwand für Personalabteilungen

Die Umsetzung der Reform stellt Personalabteilungen und IT-Systeme vor große Herausforderungen. Da die Harmonisierung rückwirkend zum 1. Juli 2022 gilt, sind in vielen Fällen aufwendige Neuberechnungen über mehrere Jahre hinweg erforderlich. Besonders komplex ist die Lage bei Mitarbeitenden, die zwischen Juli 2022 und August 2026 den kommunalen Arbeitgeber verlassen haben.

Für diese Fälle müssen unter anderem folgende Parameter rückwirkend berücksichtigt werden:

  • Gehaltsanpassungen mit sieben verschiedenen Indexwerten
  • Familienzulagen im „alten System” (8,1 % des Bruttolohns)
  • 13. Monatsgehalt
  • Auszahlungen aus Zeitkonten (CET)
  • Steuerliche Auswirkungen
  • Rentenberechnungen und Sozialabgaben
  • Bereits abgeschlossene Gemeindebudgets

Des Weiteren müssen alle Changements de carrière innerhalb der Laufbahnen D und C – einschließlich des Wechsels zur Laufbahn B1 – ab dem 1. Juli 2022 neu berechnet werden, da die zugrunde liegenden Besoldungstabellen im Rahmen der Reform abgeändert wurden.

Diese Komplexität verdeutlicht, wie anspruchsvoll die bevorstehende Umsetzung ist. Die FGFC steht hierzu in engem Austausch mit dem Gemeindesyndikat SIGI, um die verbleibende Zeit bis zum 1. August bestmöglich zu nutzen. Gleichzeitig stellt sich die Frage, ob die aktuelle Software APSAL den gestiegenen technischen Anforderungen noch gerecht wird

Prime pour brevet de maîtrise

Auf Betreiben der FGFC wurde eine wichtige Regelung durchgesetzt: Alle Artisans, die vor dem 1. August 2026 einen Laufbahnwechsel von D1 nach C1 vollzogen und dabei ihre Prämie verloren haben, erhalten diese ab dem Stichtag zurück.

Gleichzeitig sieht der neue Text vor, dass ab dem 1. Juli 2022 – dem rückwirkenden Geltungsbeginn der Reform – grundsätzlich nur noch fonctionnaires der Besoldungsgruppe B1 mit einem Brevet de maîtrise Anspruch auf die Prämie haben, sofern dieser in direktem Zusammenhang mit der ausgeübten Funktion steht.

Die FGFC besteht jedoch weiterhin darauf, dass die Prämie auch in der Laufbahn C1 und nicht ausschließlich in B1 ausgezahlt werden muss. Jedes anerkannte Diplom verdient eine entsprechende finanzielle Anerkennung – der Meisterbrief als wichtige Etappe in der handwerklichen Ausbildung eingeschlossen.

Agents de transport und Agents municipaux

Wie bereits im Staatsdienst zeigt sich auch im kommunalen Sektor, dass bestimmte Berufsgruppen nicht vollständig in das allgemeine Schema der Harmonisierung passen – namentlich die Agents de transport und die Agents municipaux. Die FGFC hat daher einer Sonderregelung in Form spezifischer Laufbahnen (C2bis) zugestimmt.

Gesonderte Verhandlungen mit dem Innenministerium zur weiteren Klärung dieser Situation sind bereits geplant.

Cantonniers

Die FGFC bedauert, dass die ohnehin zunehmend verschwindende Laufbahn der Cantonniers im Rahmen der Reform keine Aufwertung erfährt. Die Umstellung von D2 auf C2 wird politisch lediglich als Harmonisierung und nicht als Revalorisierung gewertet – eine Einschätzung, die die FGFC kritisch sieht.

Schwimmmeister (Instructeurs de natation)

  • Die Einstufung der Schwimmmeister richtet sich nach ihrer bisherigen Situation
  • Fonctionnaires aus der Artisan-Laufbahn werden in C1 eingestuft
  • Salariés ebenfalls, sofern ihr Vertrag auf das Regime der employés communaux verweist – wobei frühere D1-Einstufungen bestehen bleiben und D2/D3 in C2 überführt werden
    Laufbahnwechsel


Die Reform bringt auch bei Laufbahnwechseln Neuerungen:

  • Der Wechsel von D1 (Artisans und Agents pompiers) nach C1 bleibt möglich; bereits absolvierte Kurse und Prüfungen behalten ihre Gültigkeit
  • Der Zugang zu B1 ist automatisch möglich, sofern die Vorbereitungskurse vor dem 1. August 2026 erfolgreich abgeschlossen wurden und die Examen der Laufbahn B1 müssen bestanden werden

Für Agents de transport und Agents municipaux gilt weiterhin das klassische Prüfungsverfahren für den Wechsel von D1 nach C1. Bereits absolvierte Kurse bleiben dabei anerkannt.

Die FGFC weist zudem auf den „mécanisme temporaire” hin, bei dem anstelle von Prüfungen ein Mémoire verlangt wird. Betroffene sollten frühzeitig Kontakt mit den zuständigen Kommissionen aufnehmen.

Keine finanziellen Nachteile beim Laufbahnwechsel 

Ein besonders sensibler Punkt war das Risiko von Gehaltseinbußen bei einem früheren  Wechsel von C1 nach B1. Auf Hinweis der FGFC hat das Innenministerium nachgebessert – betroffene Agenten erleiden keine finanziellen Nachteile.

Die FGFC als treibende Kraft

Die FGFC hat sich mit vollem Einsatz dafür stark gemacht, die Reform bestmöglich im kommunalen Dienst umzusetzen. Wir danken Innenminister Gloden für sein sachliches Verständnis und die pragmatischen Lösungen, die im Rahmen dieser Reform gefunden wurden.

In Einzelfällen kann es dennoch zu Situationen kommen, die Nachteile für das Personal mit sich bringen. Wir bitten daher um Geduld, damit die Kolleginnen und Kollegen in den Personalabteilungen die notwendigen Berechnungen – die in manchen Fällen bis zum Juli 2022 zurückreichen – sorgfältig und korrekt durchführen können. Bei weiterem Klärungsbedarf steht die FGFC selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.

Update « FGFC Guichet communal »

Der « Guichet communal » – das landesweit bekannte Online-Tool der FGFC, in dem alle den Gemeindesektor betreffenden Gesetzestexte verständlich aufbereitet und übersichtlich dargestellt werden – erhält im Zuge der Reform ein umfassendes Update. Bis zum 1. August 2026 werden alle notwendigen Anpassungen abgeschlossen sein. Die bisherigen Texte zu den Harmonisierungslaufbahnen bleiben dabei als PDF weiterhin abrufbar.

Umsetzung im Fokus

Die Reform ist ein wichtiger Schritt, bringt jedoch auch komplexe Herausforderungen in der praktischen Umsetzung mit sich. Die FGFC wird diesen Prozess weiterhin eng begleiten, offene Fragen ansprechen und sich konsequent für faire, klare und praxisnahe Lösungen im Interesse des Gemeindepersonals einsetzen.