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Fakten statt Schlagzeilen: Warum der öffentliche kommunale Dienst eine politische Entscheidung ist

Der öffentliche kommunale Dienst steht seit Jahren unter Dauerbeschuss. Begriffe wie „aufgeblähter Staat“ oder „Privilegienwirtschaft“ prägen den Diskurs – doch sie halten einer nüchternen Analyse nicht stand. Die Zahlen erzählen eine andere Geschichte.

Mit Personalausgaben von rund 23–24 % der Staatsausgaben liegt Luxemburg im europäischen Mittelfeld. Dieser Wert ist kein Ausreißer, sondern Ausdruck eines Hochlohnlandes mit hohen Qualitätsansprüchen an öffentliche Dienstleistungen. Wer einen leistungsfähigen Staat will, muss bereit sein, ihn zu finanzieren. Sparen am Personal ist kein Effizienzbeweis, sondern ein Risiko für Qualität und soziale Stabilität.

Besonders hartnäckig hält sich der Mythos eines überdimensionierten Beamtenapparats. Tatsächlich ist das Beamtentum – vor allem im kommunalen Bereich – längst die Ausnahme. Gemeinden, soziale Dienste und technische Strukturen werden heute überwiegend von Angestellten mit privatrechtlichem Status getragen (salarié à tâches intellectuelles). Weniger Sicherheit, uneinheitliche Regelungen und fragmentierte Kollektivverträge prägen den Alltag. Diese Entwicklung ist kein Zufall, sondern politisch gewollt: Der Beamtenstatus wird schrittweise zurückgedrängt, staatliche Verantwortung ausgelagert.

Gleichzeitig steigen die Anforderungen an die Gemeinden massiv. Bevölkerungswachstum, Kinderbetreuung, soziale Aufgaben, Infrastruktur und Digitalisierung erhöhen den Druck – bei gleichbleibend fehlenden einheitlichen Standards für Organisation, Informatik und Personalpolitik. Wer hier nur mit Prozentzahlen argumentiert und die reale Arbeitsbelastung ausblendet, betreibt keine Aufklärung, sondern Irreführung.

Auch die aktuelle Empörung über Lohnungleichheiten in fen Kollektivverträgen wirkt scheinheilig. Die bestehenden Unterschiede sind das Ergebnis jahrzehntelanger Verhandlungen, die von denselben Akteuren mitgetragen wurden, die sie heute beklagen. Doch die Debatte hat eine neue Dimension erreicht: Mit der EU-Richtlinie 2023/970 wird „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ zur verbindlichen Rechtsnorm – spätestens ab Juni 2026 auch im kommunalen öffentlichen Dienst.

Die Konsequenz ist eindeutig: Notwendig sind ein einheitlicher Kollektivvertrag und ein einheitlicher Status als Employé communal für alle Gemeindebeschäftigten (Salarié à tâches intellectuelles), verbunden mit dem klaren politischen Willen, Beamte wieder vorrangig einzustellen. Das bedeutet transparente Einstufungen, gleiche Löhne bei gleichen Qualifikationen, klare Laufbahnen, weniger Bürokratie und Rechtssicherheit – für Beschäftigte wie für Gemeinden. Vor allem aber beendet es den heutigen Flickenteppich aus Sonderregelungen und Ungleichbehandlungen.

Ein starker öffentlicher Dienst entsteht nicht durch Sparrhetorik, sondern durch klare Strukturen, faire Bedingungen und politische Verantwortung. Wer den kommunalen Dienst weiter aushöhlt, riskiert soziale Konflikte, steigende Folgekosten und den Verlust staatlicher Handlungsfähigkeit.

Die Entscheidung ist längst überfällig.
Nicht irgendwann – jetzt.