Wer überwacht die Überwacher? FGFC verlangt klare Konsequenzen!
Die FGFC (Fédération Générale de la Fonction Communale), die Gewerkschaft des Gemeindepersonals, erhebt schwere Vorwürfe gegen die Führung eines kommunalen Syndikats im Süden Luxemburgs. Nach Angaben der Gewerkschaft wurden vertrauliche E-Mails eines gewählten Personalvertreters mitgelesen und Inhalte daraus in weiterer Folge gegen Beschäftigte verwendet.
Sollten sich diese Vorgänge bestätigen, sieht die FGFC darin einen massiven Vertrauensbruch – mit arbeitsrechtlicher, datenschutzrechtlicher und politischer Tragweite.
Brisanz durch laufende Schlichtungsverhandlungen
Besonders sensibel ist der Zeitpunkt. Zwischen der FGFC und dem Syndikat laufen derzeit Schlichtungsverhandlungen. Gerade in einem solchen Verfahren ist Vertraulichkeit elementar. Interne Strategien, Bewertungen und gewerkschaftliche Abstimmungen müssen geschützt bleiben, um faire Verhandlungen auf Augenhöhe zu ermöglichen.
Aus Sicht der FGFC ist dieses Gleichgewicht nun ernsthaft erschüttert. Wenn interne gewerkschaftliche Kommunikation ausgewertet und zur Vorbereitung oder Begründung personeller Maßnahmen genutzt wurde, wäre dies ein fundamentaler Eingriff in die Integrität des Verfahrens.
Verhandlungen setzen Vertrauen voraus.
Überwachung zerstört es.
Frühere Maßnahmen erscheinen in neuem Licht
Die jüngsten Erkenntnisse werfen nach unserer Auffassung ein neues Licht auf das Verhalten des Arbeitgebers in den vergangenen Monaten. Bestimmte Entscheidungen wirkten auffallend gezielt vorbereitet, Reaktionen ungewöhnlich präzise.
Sollte sich bestätigen, dass Informationen aus vertraulicher Kommunikation in diese Schritte eingeflossen sind, wäre dies nicht nur datenschutzrechtlich relevant, sondern würde die gesetzlich geschützte Unabhängigkeit der Personalvertretung direkt berühren.
Personaldelegationen sind kein administratives Anhängsel. Sie sind ein demokratisch legitimiertes Organ der Mitbestimmung. Ihre Arbeit basiert auf Vertrauen und Vertraulichkeit.
Schutzmaßnahmen der FGFC
Die FGFC hat unverzüglich reagiert: allen Personalräten der FGFC wurde eine gesicherte gewerkschaftliche E-Mail-Adresse eingerichtet. Zudem wurden die betroffenen Mitglieder in eine geschützte Microsoft-Teams-Struktur eingebunden, um eine sichere und vertrauliche Kommunikation zu gewährleisten.
Damit soll sichergestellt werden, dass Mandatsträger ihre gesetzlich geschützte Arbeit ohne Überwachungsdruck ausüben können.
Das vollständige Dossier wurde bereits an die Rechtsvertretung der FGFC weitergeleitet. Ziel ist es, unverzüglich die erforderlichen rechtlichen Schritte einzuleiten und unsere betroffenen Mitglieder konsequent und mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu schützen und zu unterstützen
Unverständliche Haltung der CNPD zum Schutz von E-Mails
Mit großem Erstaunen stellen wir fest, dass selbst die CNPD – also die Behörde, die unsere persönlichen Daten schützen soll – offenbar die Ansicht vertritt, ein Arbeitgeber dürfe unter bestimmten Bedingungen E-Mails mitlesen. Das wirft wichtige Fragen auf. Entweder wird das geltende Recht falsch verstanden oder zugunsten des Arbeitgebers ausgelegt, oder es wird nicht ausreichend berücksichtigt, dass Personaldelegationen einen besonderen gesetzlichen Schutz genießen.
Ihre Kommunikation ist nicht nur datenschutzrechtlich geschützt, sondern auch arbeitsrechtlich und statutär besonders abgesichert. Wer diesen besonderen Schutz relativiert, stellt die Unabhängigkeit der Personalvertretung und damit ein zentrales rechtsstaatliches Prinzip infrage.
Ein weiteres alarmierendes Beispiel aus einer Südgemeinde
Nach Auffassung der FGFC beschränkt sich die Problematik jedoch nicht auf ein einzelnes Syndikat. Auch in einer demokratisch geführten Südgemeinde zeigen sich Entwicklungen, die in ihrer Tragweite nicht minder besorgniserregend sind.
Dort ist bewiesen, dass es mit der Wahrheitspflicht und dem Datenschutz ebenfalls nicht besonders genau genommen wird. In einzelnen Fällen wurden Sachverhalte so dargestellt, dass sie den tatsächlichen Gegebenheiten nicht entsprachen – offenbar mit dem Ziel, Disziplinarverfahren zu rechtfertigen oder überhaupt erst zu erzwingen.
Besonders gravierend ist dabei, dass zur Ausformulierung entsprechender Vorhalte teilweise auf KI-Systeme wie ChatGPT zurückgegriffen wurde – nicht als neutrales Hilfsmittel, sondern zur kreativen Ausgestaltung disziplinarischer Begründungen.
Wer Disziplinarverfahren mit künstlich erzeugten Formulierungen zuspitzt oder konstruiert, verlässt den Boden seriöser Verwaltungsarbeit. Disziplinarmaßnahmen müssen auf überprüfbaren Fakten beruhen – nicht auf sprachlich aufgewerteten oder künstlich erweiterten Narrativen.
Hinzu kommt ein datenschutzrechtlich brisanter Umstand: Innerhalb der Verwaltung sind KI-Chatverläufe für das Personal einsehbar. Wenn sensible Inhalte oder interne Sachverhalte in solchen Systemen verarbeitet und anschließend breit zugänglich sind, stellt sich unweigerlich die Frage nach Verantwortlichkeit und Datenschutzkonformität.
Für die FGFC steht fest: Künstliche Intelligenz darf kein Werkzeug zur Konstruktion von Vorwürfen sein. Demokratische Führung entbindet nicht von der Pflicht zu Wahrhaftigkeit und rechtsstaatlicher Sorgfalt.
Forderung nach klaren Konsequenzen
Die FGFC wird sämtliche rechtlichen und institutionellen Mittel nutzen. Neben datenschutzrechtlichen Schritten erwarten und fordern wir auch politische Konsequenzen
Dabei geht es um mehr als um Einzelfälle. Es geht um Grundsätzliches: um die Achtung einer demokratisch gewählten und legitimen Personaldelegation und um die Einhaltung ihrer gesetzlich verankerten Rechte im Sozialdialog.
Wer bei geringsten Verfehlungen des Personals konsequent Disziplinarverfahren einleitet, darf bei möglichen eigenen Verstößen keine milderen Maßstäbe anlegen.
Wer hohe Standards einfordert, muss sich selbst kompromisslos daran messen lassen.
Es geht um die Glaubwürdigkeit von Führung.
Es geht um die Integrität der Mitbestimmung.
Und es geht um die Frage, die im Raum steht:
Wer überwacht die Überwacher?